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Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen

Wir brauchen unbürokratische Lösungen, damit Köln Tablets für alle Schüler*innen sicherstellen kann! Ob im Distanzunterricht, in der Notbetreuung oder im Wechsel digital unterrichtet wird; Fakt ist, nur mit eigenem Endgerät können alle Schüler*innen am digitalen Lernen teilhaben.

Schüler*innen lernen am Tablet im digitalen Unterricht

Die Stadt muss sicherstellen, dass Tablets für alle Schüler*innen einfach und risikolos nutzbar sind.Seit dem Beginn der Corona-Krise 2020 konnte die Verwaltung die Anschaffung von rund 35.000 Tablets für Schüler*innen und Lehrpersonal in die Wege leiten. Der Gerätekauf wurde durch die finanzielle Unterstützung von Bund und dem Land NRW möglich. Doch wenn die Schüler*innen diese seitens der Stadt gestellten Endgeräte im digitalen Unterricht nutzen möchten, gehen sie und ihre Familien ein Haftungsrisiko ein. Um gerechte Teilhabe zu gewährleisten, muss die Verwaltung hier endlich für eine unbürokratische Lösung sorgen!

So sieht es GUT Köln Ratsherr Thor Zimmermann: “Es kann nicht sein, dass am Ende Schüler*innen ohne Tablets da stehen. Wenn die Eltern das hohe Haftungsrisiko nicht eingehen können, muss die Stadt zumindest bezahlbare Versicherungen vermitteln.”

Deshalb hat GUT Köln im Schulausschuss am 19.04.2021 eine Anfrage gestellt, wie die Verwaltung das Lernen an Tablets für alle Schüler*innen kompromisslos sicherstellen kann.

Tablets für alle Schüler*innen, die eins brauchen

Eine Vielzahl von Schüler*innen konnte während der ersten Phase des Homeschoolings 2020 nicht oder nur zeitweise auf ein privates Gerät zurückgreifen. Daraufhin nahm die digitale Ausstattung von Schulen und Schüler*innen in Köln Fahrt auf, wie die Verwaltung berichtet. Trotz der Verknappungssituation von Endgeräten am Markt konnten in 2020 insgesamt 12.400 Geräte beschafft und unter Anwendung des Sozialindexes an Schüler*innen  zum Zwecke des Homeschoolings/Distanz-Lernens ausgegeben werden. Weitere 23.000 iPads (15.000 für bedürftige Schüler*innen sowie 8.000 für das Lehrpersonal) wurden zu Beginn 2021 ausgeliefert.

Für Schüler*innen stehen rund 37.000 Geräte zur sofortigen Nutzung zur Verfügung. Alle Kölner Schulen haben entsprechend des zugrundeliegenden Schulsozialindex eine Ausstattung erhalten. Während des digitalen (Distanz-)Unterrichts werden die Geräte vorzugsweise an Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien, die über keine eigenen Möglichkeiten verfügen, ausgeliehen. In Köln gibt es insgesamt rund 152.000 Schüler*innen.

Eigene Haftung für Tablets: ein finanzielles Risiko

Nun sehen die Leihverträge für die Geräte der Stadt Köln allerdings vor, dass Erziehungsberechtigte für mögliche Schäden, Verlust oder Diebstahl eine eigene Versicherung abschließen – sonst müssen sie im Schadensfall mit einer Summe von bis zu 500 € haften. Eine Versicherung seitens der Stadt Köln besteht für die Leihgeräte explizit nicht.

Diese Regelung stellt viele Eltern vor ein Problem. Sie haben oft keine Hausrats- oder Haftpflichtversicherung oder keine finanziellen Ressourcen für den Abschluss einer (zusätzlichen) Versicherung. Erst recht können sie nicht das Wagnis eines Haftungsschadens von mehreren hundert Euro eingehen. Spätestens da, wo mehrere Kinder in einer Familie auf Leihgeräte angewiesen sind, übersteigen die Anforderungen das finanziell Machbare.

Es ist natürlich wichtig, den pfleglichen Umgang mit teuren elektronischen Leihgeräten sicherzustellen. Aber im Vordergrund aller Regelungen muss stehen, dass allen Schüler*innen die digital Teilhabe am Schulgeschehen uneingeschränkt möglich ist.

Jobcenter ersetzt Anschaffungskosten bis 350€

SGB-berechtigte Familien bekommen rückwirkenden nach Bedarf für jedes Kind im schulpflichtigen Alter Geld zur Anschaffung eines PCs oder Endgeräts für max. 350€ gestellt. Die Verwaltung schätzt, dass ca. 20.00o Kinder und 20.000 junge Erwachsenen bis 25 Jahre auf Leihgeräte oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Diese Möglichkeit besteht auch für Familien, die nicht unmittelbar SGB-Leistungsberechtigte sind.
Sie greift aber nur dann, wenn die Schule des betroffenen Kindes kein Leihgerät mehr zur Verfügung stellen kann.

Damit sehen sich die Eltern weiterhin entweder mit einem Versicherungs- oder einem Finanzierungsproblem konfrontiert.

Stadt muss Haftungs- und Kostenproblem lösen

Hier müssen einfache und klare Reglungen für eine schnelle Lösung sorgen!

Daher fragt GUT Köln die Verwaltung:

  1. Ist ein kollektives Versicherungsmodell vorstellbar, ggf. über die Stadt Köln, um zumindest finanziell schwächer gestellte Eltern von einer Haftung in dieser Höhe zu entlasten und die finanziellen und auch organisatorischen Hürden für eine Nutzung des Leihangebots zu senken?
     
  2. Lässt sich, alternativ, zwischen Jobcenter und der Stadt Köln eine Haftungsvariante für betroffene Familien entwickeln, bei der das Jobcenter die Kosten für eine entsprechende Versicherung übernimmt bzw. diese im Idealfall gleich organisiert?

Die Stadt Köln hofft, mit der flächendeckenden Testung aller Kinder, bestmögliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bald wieder ein regulärer Betrieb möglich ist.

Auch zum  Thema Lüften in Klassenräumen während der Corona-Pandemie hat GUT Köln aktuell eine Anfrage gestellt.

Bild Keyvisual: von Arthur Lambillotte  @Unsplash

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