Die Stadt Köln verfügt über einen “Public Corporate Governance Kodex”, kurz PCGK. Dieser PCGK setzt “Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln”. Eine gute Sache. Nachdem es 2018 trotz PCGK zum sogenannten Stadtwerke-Skandal kam, beauftragte der Rat eine Überarbeitung des Kodex um solche Vorgänge künftig zu erschweren.
Die Kämmerei beauftragte den Wirtschaftswissenschaftler Ulf Papenfuß mit einer Untersuchung und Verbesserungsvorschlägen. Anfang 2020 legte Kölns Kämmerin Dörte Diemert die Ergebnisse vor. Zur Causa “Börschel” schlug Papenfuß eine “Sperrfrist” für Aufsichtsräte vor, um den Wechsel in Geschäftsführung oder Vorstand zu erschweren.
Es gab aber auch eine ganze Reihe von weiteren Verbesserungen, so auch zur Anzahl von Frauen in Aufsichtsräten
Hieß es in der Fassung von 2012 noch lediglich “Frauen sollten in angemessener Zahl berücksichtigt werden.”, schlug Papenfuß nun eine Quote von 30% vor. Wenn man[sic!] so will eine deutlich Verbesserung, allerdings Anfang 2020 auch nicht mehr auf der Höhe der Zeit, das Landesgleichstellungsgesetz des Landes NRW fordert bereits eine Quote von 40%. Diesen Anteil schlug dann auch die Verwaltung vor, laut Kölner StadtAnzeiger vom 4. Februar 2020 hält auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker diesen höheren Anteil für erforderlich.
Am 10. September 2020 schließlich wurde die Neufassung vom Rat beschlossen. Nur drei Monate später wählte der Rat, in Folge der Kommunalwahl, am 10. Dezember Kölns Aufsichtsräte neu. Auf Grundlage des PCGK, sollte man meinen. Wer sich jedoch die Ergebnisse anschaut wird eines Schlechteren belehrt. So entsandte der Rat in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH eine(!) Frau, aber elf Männer! Weitere Beispiele: In den Verwaltungsrat Sparkasse und den Aufsichtsrat RheinEnergie wurden jeweils zwei Frauen von sieben entsandt (= 28%), in den Aufsichtsrat des wichtigen Stadtwerkekonzern nur zwei Frauen von neun Mitgliedern (= 22%).
Die 40%- Quote gilt für den gesamten Aufsichtsrat, dort sind auch Arbeitnehmer*innen vertreten. Da jedoch auch die Arbeitnehmer*innen eher Männer als Frauen entsenden (was ist da los?), wird auch in der Summe in kaum einem der Aufsichtsräte der wichtigeren städtischen Unternemen die Quote erfüllt werden.
Die Ergebnisse sind mickrig, zumal als eigentliches Ziel im PCGK die Geschlechterparität in den Aufsichtsräten festgeschrieben wurde.
Rein rechtlich scheint es klar, dass alle Vorgaben nur “Soll”-Bestimmungen sind, die es zu “beachten” gilt. Doch wie gehen wir nun damit um, wenn so eklatant gegen das Landesgleichstellungsgesetz und unseren eigenen Kodex verstoßen wurde? Unsere Ratsgruppe hat daher mittels einer offiziellen Anfrage nachgehakt, wir haben sie hier für Euch dokumentiert.
Beachtung des PCG Kodex in erfolgten Aufsichtsratswahlen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4. Februar 2021 zu setzen.
Der vom Rat am 10. September 2020 beschlossene, neu gefasste „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) der Stadt Köln setzt „Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln“. Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Anstreben einer Geschlechterparität (siehe 2.5.1 im PCGK (Quelle 1)). In einem ersten Schritt wurde unter anderem eine Zielgröße von 40% Frauen in Aufsichtsräten in Unternehmen mit städtischer Beteiligung definiert. Da dies auch eine der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist, verdientdieser Punkt unserer Ansicht nach eine besondere Beachtung.
In den am 10. Dezember 2020 erfolgten Wahlen der vom Rat der Stadt Köln zu entsendenden Mitglieder in die genannten Aufsichtsräte, zeichnet sich jedoch leider ein anderes Bild ab. So wurde vom Rat nur eine einzige Frau in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH gewählt – bei zwölf zu entsendenden Mitgliedern. Auch in anderen Aufsichtsräten liegt der Anteil (der vom Rat zu entsendenden Mitglieder) der Frauen weit unter 40%. So wurden zum Beispiel in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH nur zwei Frauen gewählt, bei insgesamt neun zu entsendenden.
Das Landesgleichstellungsgesetz sieht jedoch nicht nur im Ergebnis eine Quote von mindestens 40% vor, sondern es ist bereits bei den eingereichten Listen ein 40%-Mindestanteil der Frauen zu beachten. Im LGG § 12 Absatz 4 heißt es:
„Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 5 genannten Gremien soll der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen.“
In einer Broschüre des Gleichstellungsministeriums wird die Frage
„Muss für die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates aus dem Rat heraus jede einzelne Liste einer Partei/Wählervereinigung die 40 %-Mindestquote aufweisen?“
wie folgt beantwortet:
„[…] In diesem Fall ist bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch die einzelnen Parteien/Wählergemeinschaften/Fraktionen die Quotierungsvorgabe zu beachten.“ (siehe Quelle 2)
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wie hoch ist (nach den Wahlen vom 10.12.2020) der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der einzelnen Unternehmen mit städtischer Beteiligung? (Bitte tabellarische Darstellung)
- Sieht die Oberbürgermeisterin einen Verstoß des Rates gegen den PCGK der Stadt Köln, wenn in Unternehmen mit städtischer Beteiligung die 40%-Quote nicht erfüllt wurde?
- Wie ging die Verwaltung mit durch die Fraktionen eingereichten Listen um, die §12 Absatz 4 des LGG nicht genügten, gab es Bemühungen diese Listen zu korrigieren?
- Wäre es nicht angemessen, aufgrund der offensichtlichen Nicht-Beachtung der Quotierungsvorgaben, die Wahlen zu den Aufsichtsräten zu wiederholen?
- Führten die Wahlen zu weiteren Ergebnissen, die nicht im Einklang mit dem PCGK stehen (zum Beispiel in Verbindung mit 2.2.5 des PCGK)?
Wir bitten die Antwort auch als Mitteilung in den Gleichstellungsausschuss zu geben.
Mit Dank für Ihre Antwort
gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann
Quellen:
1) PCGK https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22406/index.html
2) https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ-12-LGG.pdf
Unsere Anfrage im städtischen Ratsinformationssystem: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=98499
Gleichstellungsausschuss
https://www.ksta.de/koeln/transparenz-bei-postenvergabe-koelns-kaemmerin-sagt-dem-kluengel-den-kampf-an-36179128